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FAQ zu den Anforderungen für die EU-Drohnenführerscheine:

Welche Scheine sind für die berufliche oder private Nutzung des EU-Drohnenführerscheines nötig?



Nach EU-Luftrecht gibt es keine Sonderregeln bzw. Unterscheidung mehr zwischen privatem oder beruflichem Einsatzzweck, aber es gelten nach wie vor auch andere gesetzliche Auflagen wie z.B. der DGUV für bestimmte Fachkundenachweise: Für vor allem berufliche Einsatzzwecke wie Immobilien, Dachdecker, Solaranlagenbauer, Inspektionen, Vermessungen, TV und Spielfilmproduktionen mit Drohnen zumeist nah an Gebäuden oder Menschen und mit den bisherigen Drohnen zwischen 500gr bis 2kg gelten die Auflistungen unten, sonst darf man mit seinen Drohnen ab 500gr entweder gar nicht mehr fliegen oder man benötigt für jeden Flug Einzelerlaubnisse im Rahmen der Spezifik-Kategorie plus eine Betriebsgenehmigung. Über 2kg sind Flüge akut nur noch mit solchen Einzelerlaubnissen der Spezifik-Kategorie möglich (in A1 oder A2), oftmals aber auch gar nicht mehr, mangels Genehmigungsfähigkeit (weil noch technische Anforderungen noch gar nicht entwickelt sind aber vorgegeben). Erst wenn alle Varianten der Spezifik-Kategorie eingeführt und umgesetzt sind, wird man mit nochmals erweiterte Kenntnisnachweise machen können, mit denen Einzelerlaubnisse obsolet würden (per STS z.B.).
Hier nun die Auflistung der nötigen Fachkundenachweise / Bescheinigungen im Rahmen der neuen EU-Drohnenverordnung bzw. für den neuen EU-Drohnenführerschein:

1. den A1-Schein: diesen kann man nur online beim LBA machen und ist Voraussetzung für den A2-Schein:
  Link zum A1/A3 EU-Kompetenznachweis  schaut mal weiter unten auch zu den Tipps dazu


2. den Praxisfachkundenachweis nach EU-Luftrecht und DGUV-Anforderungen: Der EU-Luftrecht-Anspruch ist Voraussetzung für den A2 Schein:
  Link zum EU-Praxisfachkundenachweis (A2), Link zum DGUV-Befähigungsnachweis (generell nötig bei gewerblichem Einsatz)

3. den A2-Schein: diesen muss man als "Präsenz-Prüfung" oder Online-Kurs mit Online-Prüfung bei einer "benannten Stelle" machen.
  der A2-Schein ist allerdings nur für ganz wenige Anwendungsszenarien in der Open Kategorie zu gebrauchen, für die meisten Szenarien ist er als Vorstufe der Spezifik-Kategorie nötig. Insofern ist er allein eher eine "Totgeburt" und eher nur ein Zwischenschritt. Für die meisten Anwendungsszenarien kommen nur C0 oder C1 Drohnen in Frage und damit reicht der A1/A3-Schein plus der praktische Befähigungsnachweis nach DGUV/BG



Darf ich Praxisübungsflüge in A3 machen obwohl ich keine EU-Scheine habe oder nur den nach §21d?

Ja, aber nur mit Drohnen unter 2kg und wenn ich keine Personen oder Gebäude gefährde, was einen Mindestabstand plus Reserven von 150m oder mehr erfordert. Also über freiem Feld wo keine Jogger, Radfahrer, Reiter usw. zu erwarten sind. Die Übungsflüge sind notwendig, um z.B. den Prüfungsflug für einen praktischen Befähigungsnachweis zu bestehen. Alternativ fliegt man unter Aufsicht auf einem Übungsgelände bei einer benannten Stelle, z.B. im Rahmen eines praktischen Kurses.

Ich mache nur Naturaufnahmen von Landschaften, welchen Schein benötige ich?

Nun hier könnten komplexere Einsatzszenarien ein Rolle spielen, beleuchten wir mal nur den einfachsten Fall: über einer riesigen Wiese in den Bergen, wo über hundert Meter weit entfernt von der gesamten Flugbahn der Drohne keine Feldwege, keine asphaltierten Straßen und keine Touristentrampelpfade, keine Skipisten sind, also eher keine Personen oder sonstiger Verkehr zu erwarten ist und ich die Drohne auf Sichtweite mit ununterbrochenem Sichtkontakt noch so erkenne, dass jegliche Kollision vermieden werden kann, was erfordert, dass ich Fluglage und Flugausrichtung noch eindeutig erkennen kann und den Luftraum auch auf mögliche Kollisionen hin ständig beobachte, dann wäre man im A3-Risiko-Szenario, hier wäre nötig:

1. privat und beruflich: den A1-Schein umgehend beim LBA: möglichst sofort, sonst darf man mit seinem Drohnen über 500gr. gar nicht mehr fliegen:
  Link zum A1/A3 EU-Kompetenznachweis schaut mal unten zu den Durchführungstipps dazu

2. gilt nur beruflich: hier ist immer auch ein praktischer Befähigungsnachweis nach DGUV/BG - Anforderungen nötig, wenn ich für Auftraggeber unter deren Organisationsrisiko oder/und mit weiterem Personal unterwegs bin:
  Link zum praktischen DGUV-Befähigungsnachweis

3. um mit einer Drohne wie üblicherweise verbreitet: Mavic Serie, Phantom Serie, Yuneec usw. also Drohnen zwischen 500gr und 2kg, kann man meist kaum mehr als 30-100m weit fliegen um die Fluglage noch eindeutig erkennen zu können, um Kollisionen zu vermeiden. Wollte man z.B. 500 Meter weit damit wegfliegen um die ideale Bildkomposition oder Filmaufnahmen einer Flugbahn zu machen, benötigt man mindestens zwei Antikollisionsblitzlichter wie z.B. hier beschrieben: 
  Link zum Beispielvideo hier wird während eines Kurses für den praktischen Befähigungsnachweis live mit Teilnehmer evaluiert wie schnell die Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Und wie das Anti-Kollisionsblitzlicht nicht mehr erkennbar wäre. Hier wird das Problem der Fluglageerkennung auch erklärt und die Reaktionen der Teilnehmer sind live unbeeinflusst. Dabei wird auch ein Coming Home getestet. Inszwischen gibt es noch hellere verschiedenfarbige Blitzlichter für diesen Anwendungsfall: Link zu Blitzlichtern


Durchführungstipps für den A1/A3 Schein beim LBA (Luftfahrtbundesamt)

Wie erwartet, bricht der Server beim LBA wiederholt zusammen und auch einige BUGs im System führen zu Problemen durchzukommen, hier ein paar Tipps, wie man die umschifft:
1. Man sollte zuerst die Betreiberregistrierung durchführen, da die spätere Login-Generieren nach der Trainings-Prüfungs-Übung nicht zu funktionieren scheint. Wenn man die Betreiberregistrierung erfolgreich absolviert hat, hat man das nötig Login um die eigentlich Prüfung absolvieren zu dürfen.
Link zur Betreiberregistrierung:
Link zur LBA-Infoseite der Betreiberregistierung

2. Wer schon einen Drohnenführerschein nach §21d hat, sollte die Schulungsinhalte eigentlich drauf haben, es schadet aber sicher nicht diese nochmals zu überfliegen, da einige Begrifflichkeiten vielleicht dennoch unbekannt sind. Leider bekommt man auch hier oft "404"-Fehlermeldungen, es braucht Geduld...
Link zur LBA-A1/A3-Schulungsplatform
3. Die Trainingsprüfung ist zwingend durchzuführen, ohne diese bestanden zu haben, kommt man nicht in die finale Prüfung:

Wenn ihr bestanden habt, sieht das so aus: --- dann muss man auf den "Registrieren" Button klicken oben rechts...

LBA-A1 Traings-Prüfung


4. Prüfung machen: Navigierungstipp: man muss oben links die Pfeilbuttons klicken um zur nächsten Frage zu springen, wenn man durch alles durch ist, darf man aber auch noch oder mittendrin auch nochmal zurückspringen, wenn man abgeben will klickt man oben links auf "Abgeben"
Man hat rund eine Stunde Zeit, wer es drauf hat sollte in 30 min locker durch sein: Leider sind die Navigationsbuttons oben links kaum zu erkennen, erst nach klicken erkennt man die Vor-Button etc.

A1-Prüfung beim LBA


5. Wer bestanden hat, bekommt den A1/A3-Schein kostenlos als pdf per email oder kann ihn gleich runterladen. Es gibt leider keine Karten wie anfangs vermutet, man muss den Schein selber ausdrucken und mit sich führen:
so sieht meiner aus: 

E-Mail
Anruf
Instagram