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Anti Crash Training

Übergangsregelungen gelten vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023

 

Während einer Übergangsfrist von zwei Jahren ist der Einsatz von Drohnen ohne C-Kennzeichnung eingeschränkt. Hier erfahren Sie mehr darüber, welche Regeln im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 gelten.

Bedenken Sie, dass in jedem Fall ein registrierter Betreiber für den Flug verantwortlich sein muss. Der Fernpilot muss mindestens 15 Jahre alt sein, ausgenommen sind privat gebaute Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen.


  • Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm dürfen über Außenstehende (unbeteiligte Personen) in der Umgebung geflogen werden, jedoch niemals über Menschenmengen. Im Follow-Me-Modus dürfen sie maximal 50 Meter seitlich vom Fernpiloten geflogen werden.
  • Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm, aber unter 500 Gramm erfordern eine abgeschlossene Ausbildung des Fernpiloten mit einem  einen A1/A3-Drohnenführerschein. Sie dürfen nicht über Menschenmengen geflogen werden und dürfen nicht über Fremde geflogen werden, die sich in der Gegend aufhalten.
  • Drohnen mit einem Gewicht ab 500 Gramm, aber unter 2 kg erfordern eine abgeschlossene Ausbildung des Fernpiloten mit einem A1/A3- Drohnenführerschein. Sie dürfen in einem sicheren Abstand von mindestens 150 Metern seitlich von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten geflogen werden. Der Abstand dient vor allem dem Schutz von Personen, die nicht am Flug beteiligt sind und diesen nicht vorab genehmigt haben. Wenn der Fernpilot eine anerkannte A2-Ausbildung mit entsprechender Praxis absolviert hat, kann der Abstand seitlich auf mindestens 30/50 Meter reduziert werden (1:1 - Regel etc.)
  • Für Drohnen mit einem Gewicht ab 2 kg, aber unter 25 kg ist eine abgeschlossene Ausbildung des Fernpiloten sowie ein A3-Drohnenführerschein erforderlich. Sie dürfen nur mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 150 Metern seitlich von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten geflogen werden.


Was ist mit privat gebauten Drohnen?

Für privat gebaute Drohnen gelten besondere Regeln:
Privat gebaute Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und nicht schneller als 19 Meter/Sekunde fliegen, dürfen über Fremde geflogen werden, die sich in der Umgebung aufhalten, jedoch niemals über Menschenmengen.


Privat gebaute Drohnen mit einem Gewicht zwischen 250 Gramm und 25 kg oder einer Fluggeschwindigkeit von mehr als 19 Metern/Sekunde setzen eine abgeschlossene Ausbildung des Fernpiloten und den Besitz einer A3-Drohnenkarte voraus. Sie dürfen in einem sicheren Abstand von mindestens 150 Metern seitlich von Wohn-, Geschäfts-, Industrie- oder Erholungsgebieten geflogen werden.


Wie wird es ab dem 1. Januar 2024 sein?


Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Drohnen, die kein C-Rating haben, aber bereits vor diesem Datum auf den Markt gebracht wurden, weiterhin fliegen als eingeschränkt A1, wenn sie weniger als 250 g wiegen (gemäß Artikel 20a der EU 2019/947), oder als A3, wenn sie weniger als 25 kg wiegen (gemäß Artikel 20b der EU 2019/947).

Besitzen Sie eine privat gebaute Drohne? Dann wird es ab dem 31. Dezember keine Änderungen geben, es gelten aber weiterhin die gleichen Regeln wie bisher.

Welche Drohnen sind schon C-klassifiziert und dürfen unter welchen Bedingungen geflogen werden:
Original EASA - Quelle: 


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